Aktuelle Hilfen von Staat und Land (Stand März 21)
Decreto Sostegni (Staat)
Voraussetzungen:
- Durchschnittlicher, monatlicher Umsatzrückgang im Jahr 2020 von mindestens 30% gegenüber 2019.
Bei diesen Verlustbeiträgen sind 5 Prozentsätze vorgesehen:
- 60% des durchschnittlichen, monatlichen Umsatzverlusts für Umsätze unter 100.000 EUR
- 50% des durchschnittlichen, monatlichen Umsatzverlusts für Umsätze von 100.000 - 400.000 EUR
- 40% des durchschnittlichen, monatlichen Umsatzverlusts für Umsätze von 400.000 - 1 Mio. EUR
- 30% des durchschnittlichen, monatlichen Umsatzverlusts für Umsätze von 1 Mio. - 5 Mio. EUR
- 20% des durchschnittlichen, monatlichen Umsatzverlusts für Umsätze von 5 Mio. - 10 Mio. EUR
Rechenbeispiel: 1.000.000 EUR Umsatzverlust ggb. 2019 / 12 Monate = durchschnittlicher, monatlicher Umsatzverlust 83.333,33 EUR x 30% Verlustbeitrag = 25.000 EUR.
Für die genaue Berechnung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.Verlustbeiträge (Land)
Voraussetzungen:
- Einkommen: unter 50.000,00 € bzw. 85.000,00 € für Unternehmen mit mindestens zwei Inhabern
- Mindestumsatz 2019: zu definieren
- Rückgang Gesamtumsatz 1.10.2020 – 31.3.2021: mindestens 30% (Zugesagte Verlustbeiträge von Staat und Land werden beim Umsatz mitberücksichtigt.)
Höhe des Beitrags: 3.000 für € Neugründer, 5.000 € bis zu 2 Mitarbeiter, 7.500 € bis zu 4 Mitarbeiter, 10.000 € bei mehr als 4 Mitarbeiter. Der Beitrag darf nicht höher als der Umsatzrückgang sein.
Gesuchszeitraum: ab Mitte April 2021
Auszahlungen: innerhalb 4 Wochen ab Antrag
Für die genaue Berechnung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung. Alle Details sowie die Antragsformulare zu den vorgesehenen Fixkostenzuschüssen werden nach der Genehmigung hier veröffentlicht.
Fixkostenzuschüsse (Land)
Voraussetzungen:
- Rückgang Gesamtumsatz im Zeitraum 1.4.2020 – 31.3.2021: mindestens 30%. (Zugesagte Beiträge von Staat und Land werden mitberücksichtigt.)
- Antrag: Die Angaben müssen durch einen Wirtschaftsberater bzw. Buchhaltungsbüro bestätigt werden.
Höhe des Beitrags: Zwischen 30% und 50% der zugelassenen Fixkosten (noch zu definieren). Höchstbeitrag: 100.000 €.
- Umsatzrückgang 30%: Beitrag 30%
- Umsatzrückgang 40%: Beitrag 40%
- Umsatzrückgang ab 50%: Beitrag 50%
Gesuchszeitraum: ab Anfang Juni 2021
Auszahlungen: ab Anfang Juli 2021
Vorfinanzierungen über Banken möglich: Antrag ab Ende April 2021.
Für die genaue Berechnung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung. Alle Details sowie die Antragsformulare zu den vorgesehenen Fixkostenzuschüssen werden nach der Genehmigung hier veröffentlicht.
Aufschub der Rückzahlung und Stundung der Darlehen aus den Rotationsfonds (Land)
Mit einer erneuten Verlängerung der Möglichkeit der Stundung der Darlehen aus den verschiedenen Rotationsfonds bis zum 30. September 2021 soll die notwendige Liquidität im Wirtschaftskreislauf gewährleistet werden.